| Glossar der Begriffe |
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A
ABDICHTUNG (seal) 1. Eine Vorrichtung, die an den Türverriegelungen von Frachtwaggons/Fahrzeugen angebracht wird. 2. Ein Gegenstand, der beweist, dass sich niemand an einem bestimmten Mechanismus zu schaffen gemacht hat.
ABGERECHNETES GEWICHT (billed weight) Das Gewicht einer Ladung laut Frachtbrief/Luftfrachtbrief; nicht unbedingt das tatsächliche Gewicht.
ABLAUFVERFOLGER (tracer) Ein Transporteur wird beauftragt, einer Warensendung nachzugehen, um die Sendung zu finden, ihre Beförderung zu beschleunigen, oder ihr Lieferungsdatum festzusetzen.
ABSOLUTE QUOTE (absolute quota) Eine quantitative Einschränkung der Einfuhr einer bestimmten Handelsware, meistens aus einem speziellen Land. Sobald der Limit erreicht ist, darf dieses Produkt nicht eingeführt werden, bis die Quote wieder geöffnet ist.
ABSTIMMUNG (reconciliation) Der Prozess, der gebraucht wird, um herauszufinden, ob die Buchhaltung ordnungsgemäss durchgeführt wurde, und um Unstimmigkeiten zu beseitigen.
ABTRETENDER (assignor) Die Person, die das Eigentumsrecht einer anderen Person übergibt.
AB WERK (Ex-Works) Ein Handelsausdruck; der Käufer übernimmt das Eigentum der Ware ausserhalb des Betriebsgeländes des Verkäufers.
ACHTERN (aft) In Richtung Rückseite/Heck eines Schiffes.
AD VALOREM (ad valorem) Lateinischer Ausdruck; bedeutet "dem Wert entsprechend" oder "laut Wert".
AGENT DER SCHADENABTEILUNG (claim agent) Überseevertreter einer Verrsicherungsgesellschaft.
AIR EXPRESS (Air Express) Ein Service, der für die rasche Abwicklung von Luftfracht sorgt.
AKKREDITIV (letter of credit) Eine Zahlungsmethode; der Käufer eröffnet einen Kredit mit einer örtlichen Bank, wobei er die Ware, die er erwerben möchte, genauestens beschreibt. Nach Erhalt der nötigen Dokumentation, wird die Bank entweder vom Käufer bezahlt oder übernimmt die Eigentumsurkunde zur Ware und überweist Mittel an den Verkäufer.
ALADI Spanisches Akronym für den Lateinamerikanischen Integrationsverband. Eine Gruppe von 12 Ländern (Bolivien, Ecuador, Paraguay, Chile, Kolomibien, Peru, Uruguay, Venezuela, Kuba, Brasilien, Argentinien, Mexico), die danach strebt, Zolltarife unter ihen Mitgliedern zu reduzieren und deren Handelspolitik zu koordinieren.
ALLERLEI FRACHT (freight of all kinds) Eine einheitliche Gebühr, unabhängig von der Art von Ware.
ALLGEMEINE AUSFUHRLIZENZEN (general export licenses) Verschiedene Ausfuhrlizenzen, die Waren betreffen, die keine bestätigten Ausfuhrlizenzen benötigen. Ein formeller Antrag oder eine schriftliche Genehmigung sind nicht nicht notwendig, um die Ausfuhrgüter mit einer allgemeinen Ausfuhrlizenz to verschiffen.
ALLGEMEINER HANDELSWARENSATZ (all-commodity rate) Normalerweise ein Satz pro Auto- oder Lastwagen; trifft auf Fahrzeuge zu, im Falle dass mehrfache Ladungen zur gleichen Zeit in einem Fahrzeug von Absender zu Empfänger transportiert werden; ein allgemeiner Handelswarensatz beruht auf den eigentlichen Transportkosten, nicht auf den Wert des Dienstes.
ALLGEMEINER TARIF (common tariff) Ein Tarif, der von zwei oder mehreren Transportunternehmen herausgegeben wird.
ALTERNATIVROUTE (alternate routing) Eine Route, die weniger begehrenswert ist als die normale Route, aber ähnliche Ergebnisse bringt.
AMERIKANISCHES FLAGGENSCHIFF (U.S. Flag vessel) Ein Handelsschiff, das in den Vereinigten Staaten angemeldet ist.
AMERIKANISCHES VERSCHIFFUNGSBÜRO (American Bureau of Shipping) Die offizielle Schiffklassifizierungsgesellschaft der Vereinigten Staaten.
AMT FÜR RÜSTUNGSKONTROLLE UND ABRÜSTUNG (Arms Control and Disarmament Agency) Formuliert, befürwortet, erfüllt und überprüft die schon in Kraft getretene Politik der Rüstungs-kontrolle, der Nichtweitergabe von Atomwaffen, und der Abrüstung. Diese Agentur befasst sich auch mit relevanten Strategien und Abkommen, und überprüft Ausfuhr- und Genehmigungsanträge für die Doppelanwendung bestimmter Ware (vom Wirtschafts-ministerium weitergeleitete Anträge).
ANFANGSPUNKT (initial point) Der Ort an dem eine Verfrachtung beginnt.
ANFUHRKOSTEN (local cartage) Das Abholen und Liefern von Fracht von Linientransportunternehmen, innerhalb einer Abfertigungsstelle oder einer Handelzone.
ANGEBOT (tender) Warenangebot des Spediteurs (zum Zwecke der Warenbeförderung); Lieferangebot des Transporteurs.
ANGEGEBENER WERT (declared value) Angenommener Wert einer Ladung, sofern der Spediteur nicht einen höheren Wert angibt.
ANHÄNGER AUF PLATTFORMWAGEN (trailer-on-flatcar) Warensendungen, die Container-oder Anhängerverladung auf Eisenbahnwaggons, benötigen. Auch "Huckepack" genannt.
ANHÄNGERBELADUNGSDIAGRAMM (trailer loading diagram) Eine bebilderte Beschreibung der Frachtauslegung in einem Anhänger.
ANHÄNGERSCHIFF (trailer ship) Ein Schiff, das mit Rampen ausgestattet ist, um das Ein- und Ausfahren von Anhängern während der Be- und Entladung des Schiffes zu ermöglichen.
ANKUNFTSMELDUNG (notice of arrival) Eine Meldung, die einem Empfänger sofort zugeschickt wird, um ihm mitzuteilen, dass eine bestimmte Ladung am Bestimmungshafen oder Be-stimmungsflughafen angekommen ist.
ANLEGEPLATZ (wharf) Ein Landeplatz in einem Hafen, der zum Ver- und Entladen von Fracht gebraucht wird. Eine Ver- und Entladungsstation, die parallel mit der Küstenlinie ist.
ANNAHME (acceptance) 1. Empfänger bestätigt Erhalt der Ladung und kündigt hiermit den Vertrag des Transport-unternehmens 2. Ein Versprechen, die Ladung zu bezahlen; normalerweise auf dem Frachtbrief mit "entgegengenommen" notiert (Datum, Zahlungsort, und Unterschrift des Empfängers erforderlich).
ANRECHENBARES GEWICHT (chargeable weight) Das Gewicht, das dem Berechnen der Luftfrachtkosten dient. Das anrechenbare Gewicht kann das Dimensionalgewicht sein oder, im Falle von Containerladungen, das Bruttogewicht der Ladung minus Verpackungsgewicht des Containers.
ANSCHLUSSTRANSPORTEUR (connecting carrier) Ein Transporteur, der mit einem anderen Transportunternehmen direkt verbunden ist, und mit dem Personen oder Fracht mit verbundenem Service befördert werden.
ANSPRUCH (claim) 1. Anspruch auf Zahlung (wegen Verlust/Beschädigung der Fracht während des Transports) kann gegen die Transportgesellschaft erhoben werden. 2. Anspruch auf Rückzahlung kann erhoben werden, weil zu viel angerechnet wurde. 3. Eine Person oder eine Organisation kann Anspruch auf die Wiedereinbringung einer bestimmten Menge erheben, die unter Versicherungschutz steht.
ANSPRUCHSTELLER (claimant) Die Person oder die Firma, die den Anspruch erhebt.
ANTIBOYKOTTBEFOLGUNG (anti-boycott compliance) Antiboykottgesetze verlangen, dass amerikanische Firmen sich weigern, an Auslandsboykotten teilzunehmen, die von den Vereinigten Staaten nicht sanktioniert sind. Diese Gesetze halten amerikanische Firmen davon ab, Hilfsmittel bestimmter Auslandregierungen zu werden, die diese Mittel verwenden könnten, um eine Politik zu verfolgen, die der amerikanischen zuwiderläuft.
ANTIDUMPINGZOLL (anti-dumping duties) Ein Zoll auf eingeführte Ware, die zu einem Preis verkauft wird, der unter dem fairen Marktwert und öfters auch unter den Produktionskosten liegt. Der faire Marktwert einer Ware ist der Preis zu dem die Ware normalerweise im Binnenmarkt des Fabrikanten verkauft wird.
ANTITERRORISMUS (anti-terrorism) Handlungen oder Methoden, die der Abschreckung oder Verhinderung des Terrorismus dienen.
ANTRITT (accession) Das Verfahren, das ein Land einleitet, um über Bedingungen zu verhandeln oder um heraus-zukriegen, welche Verpflichtungen eingehalten werden müssen, um an einem Handelsabkommen teilnehmen zu können.
ANTRITTSGEBÜHR (accessorial charges) Gebühr für zusätzliche Dienste und Privilegien, die im Zusammenhang mit "Line-Haul" Transport der Waren entstehen. Diese Gebühr steht ausserhalb der Frachtgebühr und ist normalerweise ein Einheits-tarif. Einige Beispiele: abholen/ abliefern, Privilegien auf dem Transport, Liegegeld, Wechsel, verladen/ausladen.
ANVERTRAUEN (consign) Einem Vertreter Ware ubergeben, so dass er diese an Stelle des Verfrachters verkauft.
ANWEISUNGSSCHREIBEN DES SPEDITEURS (shipper's letter of instruction) Ein Schreiben an den Frachtführer von dem Spediteur, das alle Details einer Ladung auflistet. Dieses Dokument wird vom Frachtführer oder Transporteur verwendet, um den Frachtbrief und andere Verfrachtungsdokumente auszufüllen.
ARBEIT GEBER IDENTIFIKATIONS NUMMER Nummern, die die Einkommensteuerbehörde aus Steuerzwecken an Arbeitsgeber verteilt.
ATOMAKTIVITÄTEN (nuclear activities) Jede Aktivität, die mit der starken Vermehrung von Atomvorrichtungen zu tun hat.
ATOMWAFFENVERMEHRUNG (nuclear proliferation) Handlungen, die der Förderung von weitverbreiteter Atomrüstung beisteuern.
AUFBAU (set-up) Vorbereitung für die Verschiffung/Versendung.
AUF DEM TRANSPORT (in transit) Ein Ausdruck, der gebraucht wird, um eine Warenladung zu bezeichnen, deren Transport momentan abgebrochen wird. Dieser Transportstillstand findet im Hafen eines Landes statt, das sich vom Bestimmungsland unterscheidet, und ist nötig, um zu tanken, Ladungen zu teilen, usw. Während dieses Stillstands, darf die Ware dem Handelsverkehr eines anderen Landes nicht beitreten.
AUFGEFORDERTE AUSFUHRLIZENZ (demand export license) Gestattet die Hinzufügung oder die Löschung einzelner ausländischer Staatsangehörigen, mit einer einzigen, umfassenden Lizenz.
AUFTEILEN (prorate) Verteilen oder anteilmässig zuordnen.
AUS DEM VERKEHR GEZOGEN (laid up) Ein stehendes oder blockiertes Schiff, das auf Anstellung, Reparatur oder Klarierung wartet.
AUSFUHRBERATUNGSABTEILUNG (Exporter Counseling Division) Eine Abteilung der Exportservicebehörde im Exportregulierungsamt. Diese Abteilung ist dazu verpflichtet, amerikanischen Exporteuren Auskunft zu geben, bezüglich Vorschriften des Exportregulierungsamtes.
AUSFUHRERKLÄRUNG (export declaration) Ein Erklärungsformular, das verwendet wird, um Ausfuhrstatistik zu kalkulieren, und um die Beförderung bestimmter Ware zu überwachen.
AUSFUHRERKLÄRUNG DES SPEDITEURS (shipper's export declaration) Ein Formular, das vom Finanzministerium verlangt wird. Es muss vom Spediteur ausgefüllt werden und den Wert, das Gewicht, den Empfänger, den Bestimmungsort, und "Tabelle B" Identifizierung der Ausfuhrladung beinhalten.
AUSFUHRKONTROLLEN (export controls) Methoden, die verwendet werden, um die Verschiffung von Doppelanwendungswaren an die Länder oder Parteien zu verhindern, die diese Waren zum Zwecke des Krieges, terroristischer Taten oder andererer zerstörerischer Anwendungen gebrauchen könnten.
AUSFUHRKONTROLLGRUPPE DER RAKETENTECHNIK (missile technology export control group) Eine Gruppe vonTeilnehmern verschiedener Behörden (Vorsitz hat das Aussenministerium), die Anträge auf kontrollierte Gegenstände überprüft, die im Bereich der Raketentechnik angewendet werden könnten.
AUSFUHRKREDITBRIEF (export letter of credit) Ein Dokument, das von einer Bank herausgegeben wird, und die Bank dazu verpflichtet, eine genannte Geldsumme für ein Ausfuhrgeschäft freizugeben (nachdem bestimmte Bedingungen erfüllt worden sind).
AUSFUHRLAND (country of export) Ein staatliches Dokument, das dem Zugelassenen ermöglicht, bestimmte Ware an bestimmte Orte auszuführen.
AUSFUHRSEMINARBELEGSCHAFT (export seminar staff) Eine Abteilung des Export-regulierungsamtes, die viele Programme zur Ausfuhr von Ware und Diensten entwickelt.
AUSFUHRVERWALTUNGSSYSTEM (export management system) Ein optionales, vom Exportregulierungsamt entwickeltes Program, das verwendet werden kann, um Firmen bei der Einhaltung von Ausfuhrkontrollbestimmungen zu helfen.
AUSGANGSPUNKT (point of origin) Die Stelle, wo die Fracht zum Zwecke der Beförderung in Empfang genommen wird und der Transporteur die Verantwortung für die Ladung übernimmt.
AUSGANGSTRANSPORTEUR (initial carrier) Der Transporteur, dem eine Ladung am Ursprungsort vom Spediteur angeboten wird.
AUSGESCHLOSSEN (shutout) Fracht, die absichtlich nicht vollständig verschifft wird, auf Grund von Platzmangel oder Überbuchung.
AUSGLEICHZOLL (countervailing duties) Ein Zoll, der von einem Land verlangt wird, um den unfairen Vorteil bestimmter Industrien oder Hersteller auszugleichen, der entsteht wenn diese in unfairer Weise von ihren Regierungen subventioniert werden.
AUSLAUFNOTIZ (expiration notice) Eine Notiz in einem Tarif, dass der ganze Tarif, oder nur ein Teil, an einem genannten Zeitpunkt aus-laufen wird.
AUSSENHANDELSDIENST DER VEREINIGTEN STAATEN (United States & Foreign Commercial Service) Eine Behörde des amerikanischen Handelsministeriums, das amerikanischen Firmen hilft, im globalen Markt wettbewerbsfähig zu sein.
AUSSENHANDELSZONEN (foreign trade zones) Ein designierter Bereich, wo Ware, die normalerweise verzollbar ist, ohne Zollgebühren verstaut, sortiert oder manipuliert werden darf.
AUSSENHANDELSZONENGESETZ (Foreign Trade Zone Act) Erklärt wie und wo Zonen gebildet werden, wie sie verwaltet werden, und welche Handlungen in ihnen erlaubt und verboten sind.
AUSTAUSCH (interchange) Das Weitergeben von Frachtladung von einem Transporteur zum anderen.
AUSTRALIEN GRUPPE (Australia Group) Eine Gruppe von 20 Industrieländern, die zusammenarbeiten, um die Vermehrung/Verbreitung von chemischen und biologischen Waffen im Zaum zu halten.
AUTOMATISIERTER MAKLER INTERFACE (automated broker interface) Ein computerbasiertes System, das Zollmakler mit anderen in der amerikanischen Zollbehörde verbindet.
AUTOMATISIERTES SYSTEM ZUR UNTERSTÜTZUNG DER AUSFUHRKONTROLLEN (Export Control Automated Support System) Ein Datenbankverwaltungssystem, das den Lizenzierungsprozess und die Vollstreckungstätigkeiten des Exportregulierungsamtes unterstützt.
AVOIRDUPOIS Auch "Imperial System of Weight and Meaurements" genannt. 1. Französicher Ausdruck für "Gewicht haben;" 2. Ein System der Gewichtmessung, das auf den folgenden Formeln basiert: ein Pfund hat 16 Unzen und eine Unze hat 16 Dram. |